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Samstag, 16. August 2008

Warnung vor der RTL-Serie "Helena Fürst - Anwältin der Armen“ - Gnadenlos gerecht – Sozialfahnder ermitteln bei Sat.1

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 16.08.2008 um 14:39 Uhr

Die Solis TV Fernsehgesellschafft will jetzt ihre zweite Staffel der Sendereihe "Helena Fürst- Anwältin der Armen“ drehen und hat daher bundesweit Sozialberatungsstellen Beratungsstellen per Mail angefragt ihr Fälle von „Behördenwilllkür“ zu senden.

Helena Fürst ist die ehemalige Sozialermittlerin des Kreises Offenbach von der Sat1- Doku-Soap "Gnadenlos gerecht". Mit dieser Sendung hat sie und Sat 1 rechtswidrige Hausbesuche und Behördenermittlungen gegen Hartz IV Empfänger salonfähig gemacht. Dass sie jetzt als "Anwältin der Armen“ auftritt, kann man nur noch als zynisch bezeichnen.
Ich möchte daher ausdrücklich vor der Zusammenarbeit mit der RTL – Serie und Helena Fürst warnen. Hier wird wieder einmal auf dem Rücken der Armen Profit machen.


Gnadenlos gerecht – Sozialfahnder ermitteln bei Sat.1

Der private Fernsehsender Sat.1 strahlt ab Mittwoch, dem 20.08.2008 (21:15 Uhr) eine weitere vermeintliche „Reality-Doku“ mit dem Titel „Gnadenlos gerecht – Sozialfahnder ermitteln“ aus. Gegenstand des Formats sind die Mitarbeiter des Kreises Offenbach Helena Fürst und Helge Hofmeister, die als sogenannte Sozialermittler die Aufgabe haben Leistungsmissbrauch im Bereich des ALG II aufzudecken.

Bereits im Vorfeld der Ausstrahlung erntete das Format massive Kritik, unter anderem vom Erwerbslosen Forum Deutschland. In der Tat scheint es so, dass der in den letzten Quartalen insbesondere durch hinter den Erwartungen zurückbleibende Gewinne aufgefallene Privatsender, mit „Gnadenlos gerecht“ den Versuch antritt, durch das Format eine erneute Missbrauchsdebatte anzuheizen.

Im Jahr 2006 diskutierte die Politik über Missbrauchsquoten unter ALG II Empfängern, bis eine Veröffentlichung von Schätzwerten über Missbrauchsfälle, die aus einem Datenabgleich der BA resultierten, die Diskussion weitgehend verstummen lies. Genannt wurde ein Missbrauchsverdacht bei 0,6% der ALG II Empfänger, welcher etwa 0,2% der Gesamtkosten des ALG II ausmache. „Unsere Zahlen können Annahmen von 10, 20 oder 25 Prozent an Betrugsfällen […] in keiner Weise stützen“, lies ein Sprecher der BA im Sommer 2006 verlauten. Mit dieser Aussage unvereinbar gibt der Wiesbadener Kurier im Oktober 2006 an, die Sozialermittlerin Helena Fürst „schätzt, dass jeder dritte Bezieher von Sozialhilfe in seinem Antrag falsche Angaben macht“.

Bei genauerer Betrachtung stellt sich zudem die Frage, warum ausgerechnet der Landkreis Offenbach besonders intensive Pressekontakte zu Pflegen scheint. Das Ermittler-Duo aus „Gnadenlos gerecht“ verfügt jedenfalls über einschlägige TV-Erfahrung aus dem Fernsehfilm „Sozialbetrügern auf der Spur – Die Offenbacher Kontrolleure“, der 2006 von einem öffentlich-rechtlichen Sender ausgestrahlt wurde. Peter Walter, Landrat des Kreises Offenbach, wird vom Wiesbadener Kurier mit den Worten „Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass wir im Kreis Offenbach scharf kontrollieren. Immer mehr Hilfebezieher weichen in andere Kreise und Städte aus, wo nicht so konsequent kontrolliert wird“, zitiert, was die Vermutung nahelegt, dass der ALG II-Träger durch überdurchschnittlich strenge Kontrollen und die damit verbundene Abwanderung der ALG II Empfänger in andere Zuständigkeitsgebiete versucht Kosten zu senken.

Auch in der Programmankündigung von Sat.1 zu „Gnadenlos gerecht“ heißt es „Helena und Helge legen sich auf die Lauer und beschatten die Familienmitglieder Tag und Nacht“, ein Vorgang, der vom Erwerbslosen Forum Deutschland zurecht als nicht von den Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit gedeckt kritisiert wird.

Ein Bezieher von ALG II ist übrigens im Rahmen eines sogenannten Hausbesuches nicht zur Mitwirkung gem § 66 I SGB I verpflichtet. Sofern der Sachverhalt auch auf anderem Wege aufgeklärt werden kann, dürfen dem Leistungsempfänger aufgrund einer Zutrittsverweigerung auch keine Leistungen gestrichen werden. Über diese Umstände hat der Außendienstmitarbeiter den Leistungsempfänger im Vorfeld zu belehren.

Insbesondere muss niemand einem Fernsehteam oder sonstigen Dritten Zutritt zur eigenen Wohnung gewähren. Ebenso kann die Ausstrahlung angefertigter TV-Aufnahmen untersagt werden. In diesem Zusammenhang erging vor dem Landgericht München I vor einiger Zeit ein Urteil gegen des Sat.1 Schwestersender pro7, dessen TV-Team einem vom Gerichtsvollzieher überraschten, zufällig in einer Wohnung anwesenden Unbeteiligten unter objektiver Verwirklichung eines Hausfriedensbruchs eine sittenwidrige Zustimmung zu TV-Aufnahmen abgerungen hatte (LG München I, AZ: 9 O 18165/07, noch nicht rechtskräftig).

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/news/16.08.2008-gnadenlos-gerecht-sozialfahnder-ermitteln-bei-sat1/



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